Physiotherapie Polipraxis Herisau
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12:30 - 18:30
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Leistungen
Häufig gestellte Fragen / FAQ
Wie lange ist die Verordnung gültig?
Die erste Behandlung muss innerhalb von 5 Wochen nach Ausstellungsdatum erfolgen.
Ist es möglich, die Verordnung in verschiedenen Praxen einzulösen?
Ja, die Verordnung ist in verschiedenen Praxen anwendbar. Wenn beispielsweise die erste Praxis drei Behandlungen durchführt, kann eine zweite Praxis die verbleibenden sechs umsetzen. Allerdings kann die Verordnung gleichzeitig nur in einer Praxis genutzt werden. Die maximale Anzahl von Therapieeinheiten pro Verordnung bleibt bei neun, auch wenn die Verordnung in mehreren Praxen genutzt wird.
Wie erfolgt die Abrechnung der Therapiesitzungen bei einem Wechsel der Krankenkasse?
Die Verordnung bleibt weiterhin gültig. Termine, die im vergangenen Jahr stattfinden, werden mit Ihrer vorherigen Versicherung abgerechnet, während Termine im neuen Jahr mit Ihrer aktuellen Versicherung verrechnet werden.
Bin ich dazu verpflichtet, alle neun verschriebenen Behandlungen wahrzunehmen?
Nein, die Höchstanzahl an Behandlungen, die ein Arzt pro Verordnung verschreiben kann, beträgt neun. In besonderen Situationen kann eine Langzeitverordnung ausgestellt werden, die bis zu 36 Therapieeinheiten abdeckt. Die Behandlung kann nach einer beliebigen Anzahl von Therapiesitzungen abgeschlossen werden.
Was ist die übliche Dauer einer Behandlung?
Die Dauer einer Behandlung liegt im Zeitrahmen von 20 bis 25 Minuten.
An welchen Orten kann ich Physiotherapie erhalten?
Sie haben freie Praxis- und Therapeutenwahl. Das heisst, Sie können Ihre Verordnung bei allen Physiotherapeut*innen in der Schweiz einlösen. Egal, ob eine Praxis auf dem Formular angegeben ist oder nicht.
Informationen
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